Voraussetzungen dafür:
- Spitzensteuersatz von mehr als 35%
- vermietetes Imobilienvermögen
- weitgehende Entschuldung
Wenn das bei Ihnen zutrifft, dann sollten wir Sie schnellstens beraten.
Beispiel:
Eigentumswohnung mit 85 qm
Nettomieteinnahmen jährlich 4.800,-- Euro
Abschreibungen 400,-- Euro
Steuerlicher Gewinn 4.400,-- Euro
Darauf Steuerlast bei 42% 1.848,-- Euro
Durch Verlagerung der Mieteinnahmen auf ein Kind bleiben die Mieteinnahmen komplett steuerfrei.
Das macht in 10 Jahren 18.848 Euro Steuerersparnis aus.
Die Berechnung stellt einen Idealfall dar, es könnten sich im konkreten Fall
abweichende Steuervorteile ergeben.
Wir beraten Sie gerne, fordern Sie uns!
Wir freuen uns auf Sie.
Vorteile:
Die Verträge sind so gestaltet, dass sie jederzeit wieder rückgängig gemacht werden können, das Eigentum wird nicht übertragen.
Es ergeben sich langfristig erhebliche Steuervorteile.
Anwendungsmöglichkeiten:
- Das Geld kann für Ausbildungszwecke der Kinder oder Enkelkinder verwendet werden.
- Es können Urlaube finanziert werden mit Steuerersparnissen.
- Der Unterhalt der Kinder kann durch Steuereinsparung finanziert werden.
- Es kann als Generationsmodell für Jahrzente, je nach Lebenssituation erhebliche Steuervorteile generieren.